Erbrecht für Graz & Graz Umgebung

Das Erbrecht umfasst die Bereiche Testamentserstellung, -registrierung und -aufbewahrung, Nachlassverwaltung und Verlassenschaften, Pflichtteilsklagen, Erb- und Pflichtteilsverzichte und mehr. Als Ihre Anwälte beraten wir Sie persönlich und gehen auf Ihre Anliegen ein. Wir übernehmen die Erstellung von Testamenten und Verträgen und unterstützen Sie bei Bedarf dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Testament

Wir beraten Sie zu Ihren Fragen und übernehmen auf Wunsch die Errichtung Ihres Testaments. Wir registrieren Ihr Testament und übernehmen die Verwahrung von letztwilligen Verfügungen.

Nachlassverwaltung

Ihre Rechtsanwälte Dr. Helwig Keber und Mag. Jakob Liebmann übernehmen die Vertretung und Verwaltung von Verlassenschaften als Kuratoren oder Erbenmachthaber.

Vertretung in Erbstreitigkeiten

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche.

Pflichtteilsklagen

Wir machen für Sie Ihre Pflichtteilsansprüche geltend.

Verlassenschaftsverfahren

Wie vertreten Sie als Ihre Rechtsanwälte im Verlassenschaftsverfahren vor dem Notar als Gerichtskommissär.

Nachfolgeregelungen unter Lebenden

Wer errichten für Sie Verträge, womit Sie Ihre Nachfolge bereits zu Lebzeiten regeln können.

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