Erbrecht in
Österreich

UNSER ANGEBOT

Rechtsberatung und -vertretung rund ums Erben und Vererben

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschieht. Es umfasst sämtliche Bestimmungen zur Verteilung von Vermögenswerten und zur Regelung der Ansprüche von Erben und Pflichtteilsberechtigten. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Mandanten in allen Fragen rund um das Erbrecht umfassend zu beraten und rechtlich zu unterstützen. Unsere Tätigkeit reicht von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis hin zur Durchsetzung von Erbansprüchen und der Vertretung in Erbstreitigkeiten.
Wir wissen, dass Erbfälle oft emotionale Belastungen mit sich bringen und bieten Ihnen daher eine einfühlsame und zugleich fachlich fundierte Betreuung. Unser Ziel ist es, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Wünschen des Erblassers entspricht. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen kommen, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

Treppenhaus
Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder das Testament nicht alle Vermögenswerte abdeckt. In solchen Fällen greift das gesetzliche Erbrecht, das genau festlegt, wer in welcher Reihenfolge erbt. In der Regel sind dies zunächst die Ehegatten und die Kinder, gefolgt von weiteren Verwandten wie Eltern, Geschwistern und Großeltern. Wir erklären Ihnen, welche Ansprüche Ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen und wie das Vermögen verteilt wird. Sollte es zu Unklarheiten oder Streitigkeiten kommen, stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren. In vielen Fällen lassen sich Konflikte schon frühzeitig durch klare Kommunikation und rechtliche Beratung verhindern, was sowohl Zeit als auch Kosten spart.

Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen & -klagen

Pflichtteilsberechtigte – wie Kinder, Ehegatten oder Eltern des Erblassers – haben auch dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteil sichert diesen Personen einen gesetzlichen Mindestanteil am Erbe. Oftmals werden Pflichtteilsansprüche jedoch nicht richtig berechnet oder freiwillig erfüllt, was zu Streitigkeiten führen kann. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils als auch bei der Einleitung von Pflichtteilsklagen, falls Ihre Ansprüche nicht anerkannt werden. Mit unserer umfassenden Expertise im Erbrecht sorgen wir dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden Pflichtteil erhalten. Dabei prüfen wir alle rechtlichen Aspekte, führen Verhandlungen mit den anderen Erben und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Nachfolgeregelungen unter Lebenden und Testamente

Um Streitigkeiten nach dem Tod zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig Regelungen für den eigenen Nachlass zu treffen. Dies kann durch die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags erfolgen. Auch Nachfolgeregelungen unter Lebenden sind eine Möglichkeit, um Vermögen noch zu Lebzeiten zu übertragen und so für Klarheit zu sorgen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung maßgeschneiderter Nachlassregelungen, die sowohl Ihren persönlichen Wünschen als auch den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wir beraten Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie Ihr Vermögen übertragen können, und sorgen dafür, dass Ihre Regelungen rechtssicher und eindeutig sind. So tragen Sie dazu bei, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwaltet und verteilt wird.

Pflichtteilsverzichte

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Instrument, um Konflikte innerhalb der Familie zu verhindern und die Nachlassregelung flexibler zu gestalten. Durch den Verzicht auf den gesetzlichen Pflichtteil können Erben im Voraus auf ihren Erbanspruch verzichten, was zum Beispiel bei lebzeitigen Schenkungen oder Unternehmensübergaben sinnvoll sein kann. Wir beraten Sie umfassend über die rechtlichen und finanziellen Folgen eines Pflichtteilsverzichts und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Verzichtsvertrags. So schaffen Sie klare Verhältnisse und vermeiden spätere Streitigkeiten.

Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten

Erbrechtsstreitigkeiten entstehen häufig dann, wenn mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen über die Verteilung des Nachlasses haben oder sich durch testamentarische Verfügungen benachteiligt fühlen. Solche Auseinandersetzungen können schnell emotional werden und das familiäre Miteinander belasten. In solchen Fällen ist eine erfahrene anwaltliche Vertretung unerlässlich, um sowohl Ihre rechtlichen Ansprüche als auch Ihre persönlichen Interessen zu schützen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten, sei es bei Unstimmigkeiten über die Auslegung von Testamenten oder bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Wir setzen uns für eine möglichst schnelle und gütliche Einigung ein, doch wenn nötig, vertreten wir Sie auch vor Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Juristische Begleitung in Verlassenschaftsverfahren

Ein Verlassenschaftsverfahren beginnt nach dem Tod eines Erblassers und regelt die Nachlassabwicklung. Es umfasst die Klärung von Ansprüchen der Erben, die Verwaltung des Nachlasses sowie die Bezahlung von Schulden und Vermächtnissen. Ein solches Verfahren kann komplex und zeitaufwendig sein, vor allem wenn es um größere Vermögen oder internationale Sachverhalte geht. Wir bieten Ihnen eine umfassende juristische Begleitung im Verlassenschaftsverfahren und unterstützen Sie in allen Phasen – von der Testamentseröffnung über die Nachlassverwaltung bis hin zur endgültigen Vermögensaufteilung. Unser Ziel ist es, den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten, sodass Ihre Ansprüche schnell und korrekt abgewickelt werden.

Unternehmensnachfolge

Die Planung einer Unternehmensnachfolge erfordert neben juristischem Know-how auch strategisches Denken. Es gilt, sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens als auch die persönlichen Interessen des Übergebers und der Erben zu berücksichtigen. Eine schlecht geplante Nachfolgeregelung kann den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder steuerliche Nachteile mit sich bringen. Wir beraten Sie bei der Übergabe Ihres Unternehmens – sei es innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder an externe Käufer. Unser Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die sowohl die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens sichert als auch Ihre persönlichen und steuerlichen Interessen wahrt.

Übergabs-, Schenkungs- und Kaufverträge

Ob bei der Übergabe von Immobilien, Schenkungen innerhalb der Familie oder dem Kauf von Vermögenswerten – rechtssichere Verträge sind unerlässlich, um langfristige Konflikte zu vermeiden. Wir erstellen und prüfen Ihre Verträge sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt sind. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Vertragsgestaltung zur Seite und berät Sie in allen relevanten Fragen – von der steuerlichen Optimierung bis hin zur rechtlichen Absicherung.

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TESTAMENT ERSTELLEN

BERATUNG VON IHREM RECHTSANWALT

Wer die gesetzlichen Bestimmungen bei der Erstellung eines Testaments in Österreich nicht kennt, riskiert, dass sein letzter Wille möglicherweise nicht berücksichtigt wird. In unserer gemeinsamen Kanzlei in Graz beraten wir Sie umfassend zu allen Aspekten der Testamentserrichtung. Wir informieren Sie über die gesetzliche Erbfolge in Österreich, die verschiedenen Arten von Testamenten und geben Ihnen wichtige Hinweise zur rechtssicheren Erstellung Ihres letzten Willens.

Neben der Errichtung unterstützen wir Sie auch in allen Fragen rund um die sichere Aufbewahrung und Vollstreckung Ihres Testaments. Sollten Sie ein bereits vorliegendes Testament anfechten wollen, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

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