Testament erstellen in Österreich
Testament & Erbvertrag
Die letztwillige Verfügung
Eine letztwillige Verfügung – wie ein Testament oder ein Erbvertrag – ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts in Österreich und dient dazu, den Nachlass eines Erblassers nach dessen Wünschen zu regeln. Damit eine solche Verfügung im österreichischen Recht wirksam ist, müssen bestimmte Formvorschriften und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Nichtbeachtung kann die Verfügung angefochten und für unwirksam erklärt werden, was zu weitreichenden rechtlichen Konsequenzen führt.
Erbrecht in Graz
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01. Testierfähigkeit des Erblassers:
Der Erblasser muss im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung testierfähig sein. Minderjährige können nur unter bestimmten Voraussetzungen testieren, und Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, den Sinn und die Folgen einer solchen Verfügung zu verstehen, sind testierunfähig.
02. Eigenhändige Schriftlichkeit oder notarielle Beglaubigung:
Testamente können eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Alternativ kann ein Testament auch mündlich vor einem Notar oder schriftlich mit drei Zeugen errichtet werden, wenn es nicht handschriftlich verfasst wurde. Die Einhaltung der Formvorschriften ist entscheidend, um die Wirksamkeit zu gewährleisten.
03. Zeugenvorschriften:
Bei der Errichtung eines Testaments in Anwesenheit von Zeugen ist sicherzustellen, dass die Zeugen keine direkten Erben sind und dass sie den Testamentsinhalt bestätigen können. Fehler in diesem Bereich können zur Ungültigkeit führen.
04. Klarheit und Bestimmtheit:
Der Inhalt des Testaments muss eindeutig und klar formuliert sein. Unklare oder widersprüchliche Angaben können dazu führen, dass das Testament angefochten wird.
05. Freiwilligkeit:
Eine letztwillige Verfügung muss ohne äußeren Zwang oder Manipulation erfolgen. Bei Verdacht auf Einflussnahme durch Dritte – etwa durch Drohungen oder Täuschungen – kann die Verfügung vor Gericht angefochten werden.
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