Unser Fokus liegt auf den Bereichen Erbrecht sowie Immobilien- und Vertragsrecht, wobei wir Sie in sämtlichen Fragen rund um Schenkungen, Kaufverträge und Übergabeverträge umfassend und kompetent beraten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie dabei, sowohl komplexe Erbangelegenheiten als auch vertragsrechtliche Fragen sicher und effizient zu klären. Dabei legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen sind unser größter Ansporn.
Dr. Helwig Keber, Mag. Jakob Liebmann, LL.M. und Mag. Ines Liebmann, MA
In unserer gemeinsamen Kanzlei haben wir unser Fachwissen zusammengelegt und können Ihnen als unsere Mandanten und Mandantinnen Beratung, Betreuung und Vertretung in einer Reihe von rechtlichen Fachbereichen bieten. Unser Ziel ist es, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche optimal zu unterstützen. Wir verfassen Verträge und übernehmen Treuhandschaften, begleiten Sie bei der Findung einvernehmlicher Lösungen und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Fachlich fundierte Beratung ist uns wichtig, daher bleiben wir durch laufende Fortbildungen stets auf dem aktuellen Stand. Ihre Anliegen behandeln wir mit Diskretion und Sorgfalt.